Die chronische Krankheit Fibromyalgie
Fibromyalgie, oftmals auch als Faser-Muskel-Schmerz benannt, ist ein chronisches Schmerzsyndrom. Die Erkrankung ist sehr komplex und unheilbar. Betroffene leiden unter Schmerzen an verschiedenen Körperstellen. Meistens lassen sich die Schmerzen in den Muskeln, an den Sehnen, im Bindegewebe und in den Knochen lokalisieren.
Sog. Tender Points lassen ebenfalls auf Fibromyalgie schließen. Diese etwa 1 Zentimeter großen festgelegten Körperstellen reagieren u.a. mit deutlich erhöhter Druckempfindlichkeit.
Das schwer zu erkennende Krankheitsbild von Fibromyalgie macht eine Diagnose äußerst schwierig. Betroffene können meistens auf einen langwierigen Leidensweg zurückblicken.
Fibromyalgie ist chronisch und nicht heilbar.
Was bedeutet „chronisch“?
Eine allgemein gültige Definition liefert der Mediziner E.M. Waltz. Er bezeichnet eine Krankheit als chronisch, wenn diese das Ergebnis eines länger andauernden Prozesses degenerativer Veränderungen ist. Diese Veränderungen können sowohl somatische als auch psychische Zustände betreffen. Eine Erkrankung kann sich zu einer chronischen entwickeln, wenn diese nicht ausgeheilt wird.
Eine Erkrankung wird generell zwischen akut und chronisch unterteilt. Während akute Erkrankungen schnell ausbrechen und im Durchschnitt lediglich drei bis 14 Tage andauern, bleibt eine chronische Erkrankung länger als 4 Wochen bestehen.
Es existieren Erkrankungen, die akute Komponenten aufweisen, aber als chronisch angesehen werden.
Chronisch bedeutet dabei nicht auch gleichzeitig unheilbar, auch wenn im Fall von Fibromyalgie beide Eigenschaften zutreffen.
„Schwerwiegend chronisch“
Chronische Krankheiten werden des Weiteren nach ihrer Schwere unterschieden.
Eine der bekanntesten Klassifizierungen lautet „schwerwiegend chronisch“. Diese Einstufung wird vor allem von gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen. Diese besagt, dass eine Krankheit schwerwiegend chronisch ist, wenn diese mindestens ein Jahr besteht und vierteljährlich eine ärztliche Behandlung erfordert. Zudem weist die Krankheit noch wenigstens eines der folgenden Merkmale auf:
Der Patient ist pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3
Es liegt mindestens ein Behinderungsgrad von 60 oder eine verminderte Erwerbsfähigkeit von 60% vor
Ohne kontinuierliche medizinische Versorgung ist eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten.